Paar-Apéro Pfäffikon

Die neue Reihe startet
am 10. April 2024

Wenn getrennt lebende Eltern durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) oder das Gericht angewiesen werden, im Sinne einer Kindesschutzmassnahme eine angeordnete Mediation durchzuführen, sind wir im Kanton Zürich die kompetente Organisation dafür. Die Mediation erfolgt nach einem definierten Ablauf und mit geregelter Kostenfolge. Kompetente Mediatorinnen und Mediatoren stellen sicher, dass die in der Weisung an die Eltern bezeichneten Inhalte und Ziele bearbeitet werden:

  • Regelung der elterlichen Sorge
  • Erziehungshaltungen
  • Kontakt zu den Kindern durch beide Elternteile
  • Wiederkehrende Konflikte der Eltern
  • usw.

Alle Informationen zu Voraussetzungen, Verlauf, Kosten und Auftragserteilung erhalten Sie auf Anfrage.