Paar-Apéro Pfäffikon

Die neue Reihe startet
am 10. April 2024

Ziel einer Mediation oder Trennungsberatung ist es, dass Trennungswillige trotz Konflikten selbstbestimmt eine Konvention (Vereinbarung) erarbeiten.

Eine Trennungsvereinbarung ist eine Regelung zwischen den Trennungswilligen. Sie ist mit gegenseitiger Unterzeichnung rechtlich bindend und muss nicht vom Gericht genehmigt werden. Im Normalfall regelt eine Trennungsvereinbarung folgende Bereiche:

  • Obhut und Betreuung der Kinder
  • Klärung der Wohnfrage der Partner
  • Unterhaltsleistungen für Kinder und Partner

Eine Scheidungskonvention ist eine Regelung zwischen den Scheidungswilligen. Sie muss beim Scheidungsgericht eingereicht und richterlich genehmigt werden. Zusätzlich zu den Regelungen bei einer Trennung müssen in einer Scheidungskonvention folgende Punkte geklärt sein.

  • Güterrecht: Aufteilung des Besitzes und des Vermögens
  • Altersvorsorge (Pensionskasse usw.)

In der Mediation arbeiten wir grundsätzlich zu zweit: jeweils eine Mediatorin und ein Mediator, die den psychosozialen bzw. den juristischen Fachbereich abdecken.