Was ist eine Mediation?

Mediation bedeutet aushandeln. Sie treffen auf eine Mediatorin und einen Mediator – jeweils eine Frau und einen Mann – eine Person davon mit psychosozialem, die andere mit juristischem Hintergrund. Zu viert werden die Themen gesammelt, die Sie regeln wollen (bei einer Trennung) oder müssen (bei einer Scheidung). Diese arbeiten Sie dann Punkt für Punkt ab, sodass am Ende der Beratungen eine Konvention vorliegt.

Wann kommt eine Mediation in Frage?

Unser Mediationsangebot richtet sich an alle Paare, die Ihre Trennung einvernehmlich und verbindlich regeln wollen. Die Mediation steht dabei allen offen, unabhängig von der bisherigen Beziehungsform (Ehe, Konkubinat, Familie, Patchwork, eingetragene Partnerschaft, etc.) oder anderen Faktoren wie sexuellen Orientierung, Nationalität, sozialen Status oder Religion (Leitbild).

Was kann in einer Mediation geregelt werden?

Grundsätzlich kann in einer Mediation für jeden Konflikt oder jedes offene Thema, welches durch eine Trennung entstanden ist, einvernehmliche Lösungen entwickelt werden. Häufige Themenfelder, die in der Mediation bearbeitet werden, sind Unterhalt, Betreuungs- und Obhutsregelungen für die Kinder, Absprachen bezüglich Arbeitspensen und Arbeitszeiten, Umgang mit neuen Partnerschaften, Klärung der Wohnsituation, Aufteilung der Finanzen und Vermögenswerte, Regelungen bezüglich Wohneigentum und Liegenschaften.

Was passiert mit der Konvention?

Wenn die Konvention für die Trennungszeit gilt, behält jede Partei ein Exemplar für sich. Im Falle einer Scheidungskonvention reichen Sie diese zusammen mit den Unterlagen, gemäss Weisung des juristischen Mediators, an das für Sie zuständige Bezirksgericht für die Scheidung ein. Das Gericht wird Sie dann vorladen, die Konvention überprüfen und, wenn alles in Ordnung und schlüssig ist, die Scheidung aussprechen.

Wie viele Sitzungen braucht man bei einer Mediation?

Die Sitzungsanzahl einer Mediation ist sehr individuell. Wenn sich das Paar in groben Zügen einig ist und nur noch Details ausgearbeitet werden müssen, können drei Sitzungen reichen. Wird es etwas komplizierter mit Wohneigentum usw., benötigt man sicher fünf Sitzungen. Wenn grössere Probleme auftreten, können durchaus auch mehr Sitzungen nötig werden. Am besten besprechen Sie dies zu Beginn mit Ihren Beratungspersonen bzw. Mediatoren.

Können wir unsere Kinder eine Mediation nehmen?

Bitte beachten Sie, dass wir während den Beratungsgesprächen keine Kinderbetreuung anbieten und Ihre Kinder deshalb nicht anwesend sein können. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Meine Expartner:in weigert sich mitzukommen. Kann ich eine Mediation auch allein machen?

Eine Mediation alleine zu machen, ist leider nicht möglich. Ziel der Mediation ist es, einvernehmliche Lösungen zu entwickeln. Hierfür ist es zwingend notwendig, dass beide Parteien den Mediationsprozess mitgestalten und Ihre Bedürfnisse und Wünsche formulieren. Nur so können Lösungen entwickelt werden, die für beide Seiten stimmig oder zumindest akzeptabel sind.

Warum werden bei einer Sitzung, die 60 oder 90 Minuten dauerte, 75 oder 105 Minuten in Rechnung gestellt?

Zur effektiven Beratungszeit einer Mediation kommen jeweils noch 15 Minuten für die Vor- bzw. Nachbereitung hinzu. Dies ist in den allgemeinen Bedingungen (also available in English) festgehalten.

Was ist der Unterschied zwischen einer Mediation und einem anwaltlichen Verfahren?

Mediation und ein anwaltliches Verfahren sind Beides Wege, um eine Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung zu entwickeln. Der grundsätzliche Ansatz ist jedoch sehr unterschiedlich. Beim anwaltlichen Verfahren wird von der Frage ausgegangen «Was ist mein Recht? Was steht mir gesetzlich zu?» Ausgangspunkt ist die gegenwertige Gesetzeslage und Rechtsprechung – diese wird auf den jeweiligen Fall angewandt. Bei der Mediation lautet die Grundfrage «Was möchte ich? Was erlebe ich als stimmig, fair und passend?» Diese Bedürfnisse werden im Laufe des Mediationsprozesses unter Anleitung der Mediatoren bei beiden Parteien ermittelt und dann aufeinander abgestimmt. Anschliessend wird mit Hilfe der juristischen Fachperson geschaut, wie man diese gemeinsam entwickelten Lösungen so formuliert, dass am Ende eine juristisch einwandfreie Scheidungs- oder Trennungsvereinbarung entsteht. Bei der Mediation steht die Idee von individuell stimmigen und einvernehmlich entwickelten Lösungen im Vordergrund, nicht der rechtliche Anspruch.

Kann man eine Scheidungsmediation auch vor Ablauf der Trennungsjahre machen?

Die gesetzlich vorgeschriebenen Trennungsjahre gelten nur für den Fall einer nicht einvernehmlichen Scheidung. In diesem Fall kann man frühestens nach zwei Jahren seit der Trennung einseitig eine Scheidung einreichen. Bei einer Mediation ist die Freiwilligkeit beider Parteien Voraussetzung, um das Ziel, einvernehmliche Lösungen zu entwickeln, zu ermöglichen. Daher ist die Mediation nur bei einvernehmlichen Scheidungsabsichten möglich. Hierfür benötigt es keine Trennungsjahre. Man kann jeder Zeit eine Mediation beginnen.

Kann man eine Trennungsvereinbarung später in eine Scheidungsvereinbarung umwandeln?

Die Umwandlung von einer Trennungsvereinbarung in eine Scheidungsvereinbarung ist grundsätzlich möglich. In der Regel sind Scheidungsvereinbarungen etwas umfangreicher, da sie gewisse Punkte beinhalten müssen (wie z.B.  Pensionskassenregelungen), die bei einer Trennungsvereinbarung noch nicht berücksichtigt werden können. Wenn sich an den in der Trennungsvereinbarung vereinbarten Bedingungen (Unterhalt, Arbeitspensum, Betreuungsregelung für die Kinder etc.) nichts verändert hat, ist eine Übernahme der getroffenen Vereinbarungen in eine Scheidungsvereinbarung in der Regel in nur wenigen weiteren Mediationssitzungen möglich.

Kann ich mich vor Gericht von den Mediatoren vertreten lassen?

Eine Vertretung vor Gericht von den Mediatoren ist nicht möglich. Während der Mediation werden alle nötigen Unterlagen erarbeitet, um sich selber vor Gericht vertreten zu können.